Veranstaltung: | KV Bad Tölz - Wolfratshausen, Mitgliederversammlung "bundesweite Volksentscheide" 27.01.2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Franz Mayer-Schwendner (KV Bad Tölz-Wolfratshausen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.01.2021, 21:36 |
A1: Antrag auf Urabstimmung zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids
Antragstext
Der Kreisverband Bündnis90/Die Grünen Bad Tölz-Wolfratshausen stellt auf der
nächsten Landesdelegiertenkonferenz einen Antrag auf Urabstimmung zur Einführung
des bundesweiten Volksentscheides wie folgt: „Die Landesdelegiertenkonferenz
beschließt, dass der Landesverband Bayern von Bündnis90/Die Grünen nach §26 der
Satzung einen Antrag auf Urabstimmung zur Einführung des bundesweiten
Volksentscheides stellt. Bundesweite Volksabstimmungen sollen in Anlehnung an
den „Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid sowie fakultativen und obligatorischen Referenden auf
Bundesebene“ der Initiative Mehr Demokratie e.V. stattfinden. Der Antrag ist
binnen 18 Monaten nach Beschluss der LDK in Abstimmung mit dem antragstellenden
Kreisverband zu stellen“.
Begründung
Drei Stufen auf dem Weg zum Volksentscheid
- Bis ein Vorschlag Gesetz werden kann, sind drei Stufen notwendig: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (ggf. mit Gegenvorschlag des Parlaments).
- Volksinitiative: 100.000 Stimmberechtigte können eine Volksinitiative einbringen. Der Bundestag ist verpflichtet, sich damit zu befassen.
- Volksbegehren: Übernimmt der Bundestag die Volksinitiative nicht, kann die Initiative ein Volksbegehren starten. Für dessen Erfolg sind 1 Million Unterschriften notwendig. Das Bundesverfassungsgericht überprüft, wenn Parlament oder Regierung dies beantragen, ob das Volksbegehren dem Grundgesetz entspricht. Grund- und Minderheitenrechte dürfen nicht angetastet werden.
- Volksentscheid: Übernimmt der Bundestag das Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Alle Stimmberechtigten erhalten vor der Abstimmung eine Infobroschüre mit Pro- und Contra-argumenten.
Die wichtigsten Argumente für den bundesweiten Volksentscheid
https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksabstimmungen/faktencheck/#c53421
- Neue Ideen und Themen auf die politische Agenda setzen, z.B.Maßnahmen zum Schutz von Arten und Umwelt (vgl. VB „Rettet die Bienen“ in Bayern).
- Die repräsentative Demokratie weiterentwickeln: Muss die Regierung mit der Möglichkeit von Volksentscheiden rechnen, wird sie Argumente und Reformvorschläge, die von außen kommen, ernster nehmen. Es wird mehr mit den Menschen geredet und weniger über ihre Köpfe hinweg entschieden. Entscheidungen gegen den Mehrheitswillen werden unwahrscheinlicher (z.B. Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft).
- Wer gefragt wird, wendet sich nicht ab: Menschen werden ermutigt, sich zu engagieren. Sie übernehmen Verantwortung. Gesellschaftliche Fragen werden nicht auf der Straße, sondern in einem geordneten politischen Prozess ausgetragen. Die Akzeptanz politischer Entscheidungen wird erhöht.
- Transparenz und Information. Das politische Interesse der Bürgerinnen und Bürger steigt, ebenso der Informationsbedarf. Volksbegehren und Volksentscheide werden so zu großen gesellschaftlichen Bildungsveranstaltungen. Alle lernen dazu.
Erwiderungen auf die häufigsten Ängste vor dem Volksentscheid
- Direkte Demokratie nutzt vor allem den Populisten: Im Gegenteil! Die Ausgestaltung ist entscheidend. Die Positionen der Kontrahenten im Volksentscheid müssen den Bürgerinnen und Bürgern vorab in einer Broschüre („Abstimmungsheft“) vorgelegt werden. Eine unparteiische Kommission kontrolliert die Inhalte. Wenn sie diskriminierende oder offensichtlich unwahre Äußerungen feststellt, werden diese nicht veröffentlicht. Durch die offene und transparente Diskussion werden Wissenslücken geschlossen; den Demagogen wird so gerade der Wind aus den Segeln genommen.
- Volksentscheide führen zu schlechten Entscheidungen, siehe Brexit: In einer Demokratie gibt es keine Garantie für gute Entscheidungen - auch nicht, wenn das Parlament allein entscheidet. Der Brexit, die Abstimmung zur Flüchtlingspolitik in Ungarn oder das Verfassungsreferendum in Russland – alle diese Abstimmungen wurden von Regierungen initiiert. Der Gesetzentwurf von Mehr Demokratie wendet sich gegen Referenden "von oben“ und stärkt die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung durch Volksentscheide "von unten". „Schlechten Ergebnissen" lässt sich nur durch bessere Inhalte und öffentliche Diskussion entgegentreten.
- Parlamente werden durch die direkte Demokratie ausgehöhlt: Die direkte Demokratie ergänzt die Parlamente und ist zudem die Chance, parteipolitische Verengungen bei Sachthemen aufzubrechen. Sie wirkt wie ein Seismograph und zeigt dem Parlament drängende Probleme und Reformbedarf an. Die meisten Entscheidungen verbleiben im Parlament – so ist es auch in der Schweiz oder in Bayern. Das Parlament ist stets in das Verfahren involviert: Es berät über das Volksbegehren und kann einen Kompromiss mit den Initiatoren aushandeln.
Alle Parteien – mit Ausnahme der CDU und Bündnis90/Die Grünen – unterstützen den bundesweiten Volksentscheid. Wollen wir wirklich weniger Demokratie als die CSU? Lassen wir die Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen in einer Urabstimmung über diese Frage entscheiden – das ist dann gelebte direkte Demokratie!
Bad Tölz, 17.01.2021
Franz Mayer